Re: Epilepsie-Heilerziehungspfleger-Unterhalt- Arbeitsunfähig-Gericht

martin @, Thursday, 18.10.2007, 14:40 (vor 6882 Tagen) @ Martin Wolf

hallo an alle,
um ein paar Sachen klar zu stellen was mein Mann etwas falsch ausgedückt hat, also, der ist seid dem 16 Lebensjahr epileptiker, seine Krankheit ist ca. seid 2 jahren so schlimm geworden bis dahin hat er regelmässig Unterhalt an seine Ex und die Kinder gezahlt. Er hat einen guten job gehabt, aber dann hat die Firma Insolvenz angemeldet. 1 jahr lang nach jobs gesucht- bundesweit und auch im Ausland, ..es kamen fast nur absagen zurück oder gar nichts aufgrund der Epilepsie- kein Auto fahren usw., ca. 1prozent hatte ihn mal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Aber damals hatte er schon kleinere Anfälle. Das muss er in seinem Beruf wohl sagen, dass er epileptiker ist, als heilerziehungspfleger zu arbeiten als epileptiker. Es ist ausgeschlossen, dass er allein auf station arbeiten kann , keine nachtschichten, keine dienstfahrten, dann hat er einen 30 Std. job als Call-Center Agent angenommen in dem er 700 Euro ca. hatte. Das Jugendamt hat dann schon wieder angefangen zu meckern, das es nicht reicht und er wäre verpflichtet sich in seinen Beruf mit 40 Std/ Woche zu suchen. Es wurde mit dem Anfällen immer schlimmer, erst monatlich, dann wöchentlich und jetzt immer öfter, obwohl die Ärzte schon mehrere Medikamente versucht haben. Aufgrund der Epi hat er kaum Chance in sseinem beruf zu arbeiten, deshalb hat er mit dem Studium angefangen damit er den Unterhalt für die Kinder später dauerhaft sichern kann. Wir haben auch angeboten dass wir das Geld nach dem Studium zurückzahlen. Er übernimmt die Verantwortung für die Kinder und finde es unmöglich was für Vorwürfe manche Leute vom stapel lassen!
Das soll wohl nicht heißen, wenn Mann Epileptker ist keine Chancen haben darf dauerhaft einen Arbeitsplatz zu kriegen? Was haben die Kinder davon, wenn der Vater viele Jahre lang keinen Job oder einen Job hat in dem er nur 100 euro im monat zahlen kann? Statt 3 jahre nur wenig zu haben aber dann nach dem Studium dauerhaft Geld verdienen können.

Mein Mann fährt kein Auto! gar nicht! Der Richter hat nur geschrieben- Er hat ja einen Auto auf seine Namen angemeldet, also soll das heißen, dass er das auto auch fährt. Soweit denken die nicht das ich das auto fahre zu meiner Arbeitsstelle und um regelmäßig die Kinder zu holen?

So- und jetzt kommt ihr!!!!



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