Re: Verhaltensauffällig-Temporallappenepi.-Nicht beschulbar
[zitat=Andrea]Meine Tochter ist 8 Jahre alt, sie hat seit ihrem 1.Lebensjahr eine Temporallappenepilepsie. Nun geht sie das 2.Jahr in die Schule. Eingeschult wurde sie in eine Schule für geistigbehinderte. Dort wurde sie wegen ihres Verhaltens nicht mehr beschult. Seit diesem Schuljahr besucht sie eine Körperbehindertenschule. Nun stellt sich dort wohl auch die Frage ob sie weiterhin beschulbar ist. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, wo werden diese Kinder beschult?
[/zitat]
Hallo Andrea,
wie äußern sich die Verhaltensauffälligkeiten denn? Denn wenn sie "nur" Epilepsie hat ist deine Tochter ja nicht geistig behindert, ich habe einen 5jährigen Sohn der eine Rolando-Epilepsie hat und ab nächstes Jahr eine gewöhnliche Grundschule besuchen wird.
Was ist es denn was deine Tochter verhaltensauffälig macht?
lieben Gruß
Andreas
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Andrea,
05.12.2007, 17:54
- Re: Verhaltensauffällig-Temporallappenepi.-Nicht beschulbar - Andreas S., 05.12.2007, 18:07
- Re: Verhaltensauffällig-Temporallappenepi.-Nicht beschulbar - Marion44, 05.12.2007, 18:10
- Re: Verhaltensauffällig-Temporallappenepi.-Nicht beschulbar - Andrea, 05.12.2007, 18:26
- Re: Re: Verhaltensauffällig-Temporallappenepi.-Nicht beschulbar - Marion44, 06.12.2007, 18:50
- Re: Re: Verhaltensauffällig-Temporallappenepi.-Nicht beschulbar - Andreas S., 07.12.2007, 15:00