Re: Verhaltensauffällig-Temporallappenepi.-Nicht beschulbar

Marion44 @, Wednesday, 05.12.2007, 18:10 (vor 6833 Tagen) @ Andrea

[zitat=Andrea]Meine Tochter ist 8 Jahre alt, sie hat seit ihrem 1.Lebensjahr eine Temporallappenepilepsie. Nun geht sie das 2.Jahr in die Schule. Eingeschult wurde sie in eine Schule für geistigbehinderte. Dort wurde sie wegen ihres Verhaltens nicht mehr beschult. Seit diesem Schuljahr besucht sie eine Körperbehindertenschule. Nun stellt sich dort wohl auch die Frage ob sie weiterhin beschulbar ist. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, wo werden diese Kinder beschult?
[/zitat]

Hallo Andrea,

das wundert mich sehr, was du da schreibst. Warum soll das Kind in einer gB schule nicht mehr beschult werden und was sind die angeblichen Verhaltensauffälligkeiten?

Ich habe lange bei einem Träger gearbeitet, der auch zu Wohnen und Arbeiten eine eigene Sonderschule hat. Da wurden alle Kinder beschult, die dort wohnten und zudem etliche, die externe Schülerinnen waren und noch sind (also bei den Eltern wohnen).

Du müsstest genauer schreiben, was die Begründungen der Schulleitung sind. Eigentlich hat Dein Kind ein Recht auf Beschulung. Selbst mehrfach schwerstbehinderte Kinder werden normalerweise beschult.

Grüße von Marion


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