Re: Ausbilder nimmt keine Epileptiker

'Leben mit Epilepsie' ⌂ @, Thursday, 04.09.2008, 02:37 (vor 6560 Tagen) @ Jessica

Hallo Jessica,

Ausbildung durch
private Schule/Institut/Akademie/Verbund
oder öffentlicher Träger (wie Klinikum oder FH etc.??

In welchem Bundesland wieviel Schulgeld.

Hier kannst fast alle Ausbildungsstellen nach Bundesland finden:

http://www.physio.de/schulen/index.php?edit=1


Physiotherapie kommt in allen Fachbereichen der Medizin, Prävention und Rehabilitation zum Einsatz. Der/die Physiotherapeut/in erstellt eigenverantwortlich einen auf den einzelnen Patienten abgestimmten Therapieplan und führt selbständig die physiotherapeutische Behandlung durch.

Hierbei muß man in Krankenhäusern/Kliniken und Rehakliniken oft Patienten durch ihre Erkrankung/Krankheit auch physisch also körperlich stützen können.
Hierbei besteht nunmal bei einem Epilepsie-Patienten, der nicht mindestens 1-2 Jahre anfallsfrei ist, eine zu vermutende Verletzungsgefahr für den Klienten in der Physiotherapie.
Dies auch in deiner Ausbildung, da du Praktika machen mußt.


Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung ist zunächst die Vollendung des 17. Lebensjahres

und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs.


Hier ein Auszug aus dem Forum von physio.de :

Da ich einen neuen Job in einer Klinik anfangen werde, stehen auch ärztliche Untersuchen an. Ich habe eine Epilepsie, deren Anfallshäufigkeit sehr gering ist (max. 1 mal pro Jahr) unter bei Schlaf-
entzug ausgelöst werden kann. In den Unterlagen, die angefordert wurden, sollte ich Angaben zu Erkrankungen machen, die eventuell meine Arbeit in der Zukunft beeinträchtigen könnten. Leider ruft Epilepsie bei vielen Menschen ein negatives Klischee hervor, so dass ich das eigentlich für mich behalten wollte. Zudem ist mir bisher in meiner langjährigen Arbeitszeit kein Anfall während der Arbeitszeit aufgetreten, mit denen ich meine Patienten gefährden könnte. Wie soll ich bei der betriebsärtzlichen Untersuchen damit umgehen- melden oder nicht?
Herzlichen Dank,

Hallo
Ich würde es auf jeden Fall sagen. Nicht nur weil es noch unangenehmer werden kann wenn es dann doch irgendwann später rauskommt, sondern auch weil deine Kollegen im Falle eines Anfalls richtig reagieren können sollten!
Viel Glück!

Leider ist es halt so, dass die Möglichkeit besteht einen Patienten zu gefährden. Mir ist so, als ob du dann, auch nach aktuellem Anti-Diskrimierungs-Gesetz, verpflichtet bist, die Epilepsie an zu geben.
Frag mal einen Anwalt / Anwältin im Arbeitsrecht.
Wie auch immer, viel Erfolg !

An deiner Stelle würde ich wie o.g. einen Anwalt/Anwältin in Arbeitsrecht fragen ob die Ausbildungsstelle dich einfach so ablehnen kann.

Fachanwalt Arbeitsrecht Suchmaschinen (es gibt noch mehr)

http://www.anwaltssuche.de/aws/azb/anwalt_arbeitsrecht.html
http://www.recht110.de/fachanwaelte.htm

Beim VdK (Sozialverband) gibt es Rechtsberatungsstellen mit Juristen.
Der Jahresbeitrag ist meist preiwerter als ein Gespräch mit Schriftsatz bei einem Fachanwalt.
Die Juristen kennen sich gut im Sozial- und Behindertenrecht aus, in wieweit sie sich mit dem Recht auf Ausbildung auskennen kannst du am besten bei den Landesverbänden erfragen. Soll mal Mutter oder Vater am Telefon abklären!!

http://www.vdk.de/de5590

Kannst mich auch anmailen.

Grüße
Ragnar


gesamter Thread: