Re: E und Arbeit

Michael Staub @, Thursday, 12.02.2009, 18:45 (vor 6398 Tagen) @ gerhard

Ich würde auf jeden Fall einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen, denn wenn ein GdB (Grad der Behinderung) von 30 bzw. 40 anerkannt wird so kannst du dich beim Arbeitsamt mit einem Schwerbehinderten gleich stellen lassen. Das beudetet das du Kündigungsschutz hast.


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