Anfälle in Abständen von 2 Mon. mit Übelkeit und Kopfschmerz

Anton, Monday, 01.06.2009, 21:47 (vor 6289 Tagen) @ slider

Hallo Chris,

aus meiner Sicht solltest Du einen Schwerbehindertenausweis erst nach Rücksprache mit Deinem Arbeitsberater beantragen.

Wenn Du mit der Epilepsie und den anderen Einschränkungen auf einen GdB von 50 kommst, hast Du Glück. Erst ab diesem Grad der Behinderung bist Du Schwerbehinderter im Sinne des Gesetzes.

Ich rate dringend von diesem Ausweis ab, weil Du dann alle Hoffnung auf einen Arbeitsplatz begraben kannst.

Liebe Grüße
Anton


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