Anfälle in Abständen von 2 Mon. mit Übelkeit und Kopfschmerz

Corinna Rohde, Monday, 01.06.2009, 23:13 (vor 6289 Tagen) @ Anton

Hallo Anton,

die Sache mit einem Schwerbindertenausweis hat zwei Seiten. Um einen Arbeitsplatz heute zu bekommen, ist man nicht mehr verflichtet den Schwerbindertenausweis vorzulegen laut Gesetz, auch wenn Du über einen verfügst, schon erst gar nicht wenn die Behinderung Deine Arbeit nicht einschränkt.

In der Arbeitslosigkeit kann ein Studium noch einmal hilfreich sein, um aus ALG II herauszukommen, ein Schwerbindertenausweis kann diesbezüglich für eine weiteres Studium die Kosten erheblich senken. Jedes Bundesland hat zwar seine eigenen Regeln, aber die Angebote sind ähnlich.

Ob es Sinn macht einen Ausweis zu beantragen, wenn man schon in einem Arbeitsverhältnis steht, kann ich leider nichts zu sagen, davon war ich noch nicht betroffen.

Gruß Corinna


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