Bewerbung
Hallo Mondenkind,
ich bin von Berufs wegen viel mit Bewerbungen konfrontiert worden. Wenn wir jetzt mal die Krankheit ganz beiseite lassen, stellt sich uns die Frage, wie ein Bewerbungsschreiben, egal ob von gesundheitlich Eingeschränkten oder weniger Eingeschränkten, auszusehen hat. Die Frage ist sehr leicht zu beantworten. Wobei ich das Bewerbungsschreiben als auch den Lebenslauf meine. Beides hat sachgerecht zu sein und darf Lügen nicht enthalten.
Vergleichbar mit der Werbung eines Produkts. Oder mit der wöchentlichen Discounterwerbung. Aus dem Grund gehören in Bewerbung und Lebenslauf ausschließlich die positiven Eigenschaften des Arbeitssuchenden. Beide Dokumente dienen als Versuch, in ein persönliches Bewerbungsgespräch zu kommen.
Komischerweise wird nie gefragt, wie ein dem Lebenslauf beigefügtes Foto auszusehen hat. Dort legt der Bewerber auch kein Bild bei, das ihn nach durchzechter Nacht ungewaschen mit dicken Augen bei aller Ungepflegtheit zeigt.
Die Grundregel für die Angabe chronischer Krankheiten aller Art sieht wie folgt aus. Wenn der Bewerber nicht gefragt wird, muss er sie nicht angeben. Mit einer Ausnahme: Wenn er weiß, dass er mit einer Krankheit den Verpflichtungen aus der bevorstehenden Arbeit nicht nachkommen kann, ist er dennoch dazu verpflichtet. (Beispiel: Wer sich als Epilepsiekranker auf die Ausbildungsstelle „Dachdecker“ bewirbt, muss wissen, dass er die Ausbildung nicht antreten kann, wegen der bekannten Sturzgefahr in Höhe).
Wenn während des Bewerbungsgesprächs gefragt wird, muss die Wahrheit auf den Tisch. Lügen gilt nicht, es fällt juristisch unter den Begriff Arglist. Als Folge ist damit zu rechnen, dass sich späterhin der Vertrag von alleine aufhebt. (Unter Arglist zustande gekommene Verträge sind nichtig).
Spätestens während des Bewerbungsgesprächs muss gesagt werden, wenn man die Vorteile aus einem Schwerbehindertenausweis nutzen will. Den Ausweis verschweigen und späterhin die Rechte daraus fordern, geht nicht. Zur Beweissicherung sollte jeder Bewerber genauestens dokumentieren, welche Angaben über welche besonderen Eigenschaften (auch negative) während des Bewerbungsgesprächs gemacht worden sind.
Dass Behinderte bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden, hat sich bei vielen größeren Betrieben und Arbeitgebern als haltlose Floskel erwiesen und ist nichts anderes als fälschliches Darstellen der Pflichten aus dem Gleichstellungsgesetz.
Wer den Schwerbehindertenausweis vorlegt, bekommt zu 95 % keine Arbeit. Die Rechte aus dem Ausweis sind zu Zeiten der Vollbeschäftigung überdimensional gestiegen, was zum Ergebnis hat, dass heute kaum ein Arbeitgeber einsieht, diesen Zirkus mitzumachen und das private Sozialamt zu spielen. Wer durch eine Reha-Berufsberaterin eine Verbindung zum Arbeitgeber herstellen lässt, hat im Voraus verloren.
Was das Autofahren angeht, reicht es, wenn man sagt, dass man zur Zeit nicht fährt. Sollte nach einer Begründung gefragt werden, reicht es zu sagen, dass man es derzeit wegen einiger Pillen, die man nimmt, lieber bleiben lässt. Wenn der Beruf aber das Autofahren voraussetzt, hat man schlechte Karten. In Deinem Fall als Sozialpädagogin empfehle ich, nach einer Arbeit Ausschau zu halten, die das Autofahren nicht nötig macht. Der Öffentliche Dienst wirft immer noch das Geld aus dem Fenster. Vielleicht würde dir dort ein Fahrer gestellt.
Nochmal: Ein Bewerbungsgespräch sollte aussehen wie das Anwerben eines interssanten Menschen, von dem man selbst nicht glaubt, dass man es schafft. Man will ihn unbedingt haben, hält es aber kaum für möglich, man stellt sich ins allerbeste Licht und bringt seinem Gegenüber erst später, gut portioniert ganz langsam die paar Nachteile bei.
Der gesundheitliche Zustand eines Bewerbers mit Schwerbehindertenausweis wird vom Gros der Bevölkerung völlig falsch eingeschätzt. Bei mir stehen im Bescheid in der Summe gut 160 GdB. Hinzu kommt noch das Merkzeichen „G“. Da es 160 GdB nicht gibt, habe ich 100 GdB und das „G“. Ich fühle mich vollkommen gesund und werde auch nicht gefragt, ob ich krank bin. Der Bescheid des Versorgungsamtes stellt die einzelnen Krankheiten zusammen. Wegen dieser Einschränkungen erhält der Beantrager sogenannte „Nachteilsausgleiche“. Das ist heute der Sinn dieses Ausweises. Und ich finde zurecht. Ich wünsche dir bis dauerhafte Anfallsfreiheit!
Liebe Grüße
Anton
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