Epilepsie - neue Arbeitsstelle- betriebsarztliche Untersuchu
Wenn sie's sagt, ist sie versicherungtechnisch auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn etwas passiert.
Ansonsten könnte das, wenn was passiert und jemand zu Schaden käme, für sie selbst ein langwieriges, zivilrechtliches juristisches hin und her zur Folge haben(z.B. wegen Regressansprüchen von den Versicherungen, die zuerst einmal einspringen).
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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
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Stella,
26.11.2011, 10:48
- Epilepsie - neue Arbeitsstelle- betriebsarztliche Untersuchu - Mondenkind, 26.11.2011, 11:47
- Epilepsie - neue Arbeitsstelle- betriebsarztliche Untersuchu - Meli89, 26.11.2011, 13:09
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27.11.2011, 18:32
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