Epilepsie - neue Arbeitsstelle- betriebsarztliche Untersuchu

loewe.philipp, BaWü und Thüringen, Sunday, 27.11.2011, 22:24 (vor 5378 Tagen) @ Stella

hallo stella

ich war in der selben situation wie deine schwester.

mir war es nicht bewusst das epilepsie eine meldepflicht ist.
aber wenn du im umgang mit anderen menschen bist (bei mir als physiotherapeut) MUSSTE ich das melden.
es geht rein nur um den versicherungsschutz falls man einen anfall bekommt und gleichzeitig eine dritte person davon einen schaden nimmt.

der vorteil an der sache ist, dass man mehr in den schichtplan einbezogen wird um anfälle und dessen reizfaktoren (z.b schlafmangel) vorzubeugen.
ich würde dir gerne die dazugehörogen §§ schicken aber die habe ich momentan nicht zur hand

deine schwester muss sich keine sorgen machen. die ärztliche schweigepflich greift auch bei einem betriebsarzt.

die neuen kollegen werden nichts erfahren außer deine schwester erzählt es.


wenn du noch fragen hast kannst du dich gerne melden


lg philipp


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