Epilepsie - neue Arbeitsstelle- betriebsarztliche Untersuchu
Was mir noch eingefallen ist:
Der Betriebsarzt hat ja auch eine Schweigepflicht. Er darf sagen "Ja, sie ist für den Bereitschaftsdienst geeignet" oder eher "Nein, beim Bereitschaftsdienst habe ich Bedenken".
Warum er sich wie entscheidet, darf er aber nicht sagen.
Lieben Gruß
Mondenkind
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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)
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Stella,
26.11.2011, 10:48
- Epilepsie - neue Arbeitsstelle- betriebsarztliche Untersuchu - Mondenkind, 26.11.2011, 11:47
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