Zur Arbeitsunfähigkeit
Hi!
Ich glaub Du musst da zum einen die Begriffe "Arbeitsunfähig" und "Berufsunfähig" unterscheiden, zum anderen die Einschränkung des ärztlichen Dienstes beachten.
Der ärztliche Dienst sagt ja lediglich, dass Du grundsätzlich nach spätestens 6 monatiger Erholungszeit wieder "leistungsfähig" bist, eine Vollzeitstelle auszufüllen - sprich dass Du nach deren Einschätzung spätestens dann wieder einer Arbeit als Vollzeitkraft nachgehen kannst - das hat erst einmal nix mit der Art des Berufes zu tun.
Das kommt aber gleich danach, denn es gibt den Hinweis, dass "sich ihre arbeitsunfähigkeit nun nach den tätigkeiten richtet,für die sie nach dem ärztlichen gutachten zur verfügung stehen", also dass eine Arbeitsvermittlung unter Beachtung des erstellten Gutachtens, erfolgen muss, welches ja klar sagt, dass von der Ausübung des Maurerberufs abzusehen ist.
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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
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Noooh,
23.09.2012, 18:14
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huge88,
23.09.2012, 19:11
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Noooh,
23.09.2012, 22:22
- Zur Arbeitsunfähigkeit - Tablettenschlucker, 24.09.2012, 09:59
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Noooh,
23.09.2012, 22:22
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Musica,
25.09.2012, 20:28
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Musica,
25.09.2012, 20:40
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Tablettenschlucker,
25.09.2012, 22:28
- Zur Arbeitsunfähigkeit - Musica, 26.09.2012, 10:45
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Tablettenschlucker,
25.09.2012, 22:28
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Musica,
25.09.2012, 20:40
- Zur Arbeitsunfähigkeit - Sassi, 28.09.2012, 23:25
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huge88,
23.09.2012, 19:11