Zur Arbeitsunfähigkeit

Tablettenschlucker, Freiburg, Tuesday, 25.09.2012, 22:28 (vor 5073 Tagen) @ Musica

Hey Musica und Noooh,

die Weiterbildung oder Umschulung muss gezahlt werden. Du bist Berufs-
unfähig und eine solche Maßnahme gilt als berufliche Rehabilitation.

Gruß
Lukas


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