mindestalter der begleitperson

mathilda, Wednesday, 17.10.2012, 19:24 (vor 5052 Tagen) @ sandytimmy

Jetzt weiß ich gar nicht, ob ich dich missverstanden habe?
Mir geht es darum, ob ich das B bekomme, damit ich meinen Sohn mitnehmen kann oder nicht. Wie das Gericht entscheidet, werde ich noch sehen.
Bei einigen anderen habe ich schon gehört, das sie ihr kleines Kind mitnehmen.
Und dem Busfahrer interessiert es normal nicht, ob für das B jetzt ein junger oder alter Mensch mitkommt. Falls er bei seiner Gesellschaft nachfragen sollte, kann er dir trotzdem ohne Namen nichts.
Falls beim nächsten Treffen dieses Busfahrers er sagt, dass du den Kleinen nicht frei mitnehmen darfst, kannst du immer noch zahlen.
Das B gilt nur für eine Person.


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