mindestalter der begleitperson

sandytimmy, Wednesday, 17.10.2012, 22:22 (vor 5051 Tagen) @ mathilda

du bekommst nicht das B damit du deinen sohn mitnehmen kannst, sondern andersrum. du hast anfälle, in einem maß dass du das B bekommst und hast daher von den gesellschaften eine vergünstigung dass du irgendeine person als begleitung kostenlos mitnehmen kannst.
meine frage war dabei ob es auch für kleine kinder wie meine 7-jährigen söhne gilt, weil die ja nicht den schutz im falle eines anfalls bieten wie ein jugendlicher oder erwachsener. da fehlt noch das verständnis und erfahrung um in der fremde so gut zu orientieren


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