mindestalter der begleitperson

mathilda, Thursday, 18.10.2012, 08:58 (vor 5051 Tagen) @ sandytimmy

Hallo sandytime,

das dass B nicht unbedingt für Kinder ausgestellt wird, ist schon klar und weiß ich. Ich kenne meinen Sohn und weiß, dass er mich schon vom Bürgersteigrand wegzieht oder auch so Hilfe holen kann. Er kann telefonieren, zu Nachbarn gehen etc.
Einmal stand er mit dem Telefon in der Hand und wollte telefonieren. Ich hatte es dann gesehen und gewundert, warum er anrufen wollte, bis ich dann erst kapiert habe, dass ich da sitze und einen Anfall hatte.
Ich informiere ihn so, dass er alles versteht und er fragt. Wenn ich einen Anfall hatte, ist er sehr anhänglich und will alles gut tun.
Und wie das Gericht entscheidet, werde ich sehen; und ich habe genau das angegeben.


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