Fachliteratur

sandytimmy, Sunday, 11.11.2012, 18:38 (vor 5026 Tagen) @ Andre

was man nicht darf:
führerschein machen solang man noch "aktiv" anfälle hat, man muss zwei jahre anfallsfrei sein,
oder bei der berufswahl gibts einschränkungen:
chirurg , hebamme,dachdecker... da macht kein arbeitgeber bzw die haftpflicht- und unfallversicherung des arbeitgebers mit


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