Fachliteratur

Andre, Wednesday, 14.11.2012, 19:19 (vor 5023 Tagen) @ baerli3333

Uwe
Die Gerichte entscheiden
Wenn man 15 Jahre dabei ist mit 50% Schwerbehinderrung wird man in einem Beruf wo mit Menschen gearbeitet wird nicht ohne Abmahnung aufgrund bekannter Erkrankung gekündigt werden können.
Vielleicht in Betrieben wo Uwe arbeitet ,die keinenBR haben oder unter 50 Leute sind

Lg
Andre


gesamter Thread: