Krankenkasse
Hallo,
also wegen der Leiter hatte ich auch mal im Epilepsiezentrum Erlangen nachgefragt,
weil es bei meinem Beruf schonmal sein kann das ich auf eine Leiter steigen muss.
Da wurde mir gesagt, dass Leitern bis 1m "erlaubt" seien, da es eine haushaltübliche Höhe ist. Sprich, da man Zuhause auch auf die Leiter muss, kann nichts dagegen sprechen. Hab das dann auch direkt so gehandhabt ...
Gruß Henry
Hallo
Als Epileptiker gibt es vieles, das man nicht mehr ausüben darf, doch was wäre wenn?
Ich darf z.B auf keine Leiter steigen, mit keiner Säge arbeiten, usw.
Doch was wäre z.B, wenn ich mit einer Säge arbeiten würde und mich in die Hand sägen würde und dadurch längere Zeit im Krankenhaus verbringen müßte, obwohl man keinen Anfall hatte, das ja jeden anderen auch passieren kann, der nicht an Epilepsie leidet.
Die Krankenkasse muß zwar bezahlen, aber kann Sie den bezahlten Betrag von mir wieder zurückfordern.Gruß Ken
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ken,
13.12.2012, 22:03
- Krankenkasse - knuddel, 13.12.2012, 22:32
- Krankenkasse - Green, 13.12.2012, 22:53
- Krankenkasse - Henry, 14.12.2012, 11:14
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Xandri,
14.12.2012, 16:34
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Xandri,
14.12.2012, 16:38
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baerli3333,
14.12.2012, 17:17
- Krankenkasse - huge88, 14.12.2012, 18:21
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ken,
16.12.2012, 11:30
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huge88,
16.12.2012, 19:07
- Krankenkasse - ken, 16.12.2012, 20:45
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huge88,
16.12.2012, 19:07
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baerli3333,
14.12.2012, 17:17
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Xandri,
14.12.2012, 16:38