Krankenkasse

Xandri, Niedersachsen, Friday, 14.12.2012, 16:34 (vor 4994 Tagen) @ ken

Wenn du dir bei der Arbeit in den Finger sägst, ist das ein Arbeitsunfall.
Das zahlt die Berufsgenossenschaft.
Das ist auch bei der Arbeit geschehen und hängt nicht mit deiner Epilepsie zusammen!
Dazu müssen die auch nicht mal von deiner Epilepsie wissen.

Wenn die Kostenübernahme unklar ist (also ob KK oder BG), wird die KK vorerst zahlen und dir dann einen Unfallfragebogen schicken.
"war es ein arbeitsunfall?" und dann war es einer.
Dann kann die KK bei der BG Ersatzansprüche geltend machen.
Wenn es sofort eindeutig ist, zahlt sofort die BG.
Anders, wenn du aufgrund deiner Epilepsie einen Unfall bei der Arbeit hast.
Z.B. bei der Arbeit einen Anfall auf der Treppe bekommst und stürzt.
Dann ist es zwar bei der Arbeit geschehen, aber aufgrund deiner Vorerkrankungen.
Dann zahlt keine BG. Aber die KK.


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