Krankenkasse

baerli3333, Friday, 14.12.2012, 17:17 (vor 4994 Tagen) @ Xandri

und als nächstes kommt der arbeitgeber an die reihe, von wegen verletzung der fürsorgepflicht und so. natürlich nur, wenn ihm die krankheit bekannt ist.

das mit der höhe der leiter glaube ich, ist doch ein wenig mehr, aber genaues wird man dir beim integrationsamt erklären.
letztes jahr war bei der veranstaltung der ifa koeln eine mitarbeiterin vom integrationsamt da, was die so alles erzählt hat, was man trotz epi mittlerweile alles arbeiten darf, laufende machinen und so sachen, ich selbst hbs nicht glauben wollen, was da trotz epi mittlerweile alles möglich ist.

LG
Uwe


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