Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt??

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Saturday, 02.02.2013, 15:47 (vor 4944 Tagen) @ alast

Was steht denn in der Begründung der Ablehnung? Immerhin muss das Verkehrsamt Dir ja den Grund der Ablehnung nennen.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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