Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt??

mikewi, München, Saturday, 02.02.2013, 21:38 (vor 4943 Tagen) @ huge88

Hmm, ich würde nochmal ins Verkehrsamt fahren und mit denen persönlich sprechen, dass es damals eine Fehldiagnose war und die keine Epilepsie hast. Evtl. lässt sich sowas dann ja viel schneller klären als wenn es permanent schriftlich oder per Telefon hin und her geht.

Ich hatte mal eine Sehhilfe im Führerschein stehen weil sich ein Augenarzt vermessen hatte. Und obwohl ich von mehreren anderen Ärzten weitere Gutachten einreichte die bestätigten, dass das erste Messergebnis nicht korrekt ist weigerte sich die Behörde die Sehhilfe aus dem Führerschein zu streichen. Erst als ich dann persönlich in der Behörde vorsprach und von dem Beamten selbst wissen wollte wie so ein Fehleintrag wieder geradegezogen werden könne wusste er nicht mehr weiter. Er meinte dann, dass diese Situation eigentlich gar nicht vorgesehen sei, einmal Sehhilfe immer Sehhilfe. Aber dann auf einmal sagte er zu mir, "wissen Sie was? Ich lösche die Sehhilfe einfach aus dem System und Sie bekommen dann einen neuen Führerschein" Und seitdem habe ich keine Sehhilfe mehr im Führerschein stehen.
Also, auch ein persönliches Gespräch kann oft was bewirken. Nimm aber zur Sicherheit nochmal alle Gegengutachten mit. So dass du sie ggf. parat hast, falls danach gefragt wird.

Gruß
Mikewi

Was steht denn in der Begründung der Ablehnung? Immerhin muss das Verkehrsamt Dir ja den Grund der Ablehnung nennen.


gesamter Thread: