Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt??
Normalerweise bekommt man wegen Epi auch nicht gleich den Führerschein weg, denn:
1) der Besitz eines Führerscheins ist grundsätzlich für jeden mit der Verantwortung verbunden, nur dann Auto zu fahren, wenn es der eigene Gesundheitszustand zulässt;
2) Ärzte dürfen im Normalfall nicht einfach Ihre ärztliche Schweigepflicht brechen und die für den Führerschein zuständigen Stellen über eine Erkrankung informieren. Nur wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass jemand z.B. ein ärztliches Fahrverbot missachtet(also sich entgegen 1. verhält), oder auf Grund der psychischen Verfassung nicht in der Lage ist, zu beurteilen, ob er zum Fahren im Stande ist, dürfen Sie das melden.
3) Benachrichtigt werden müssen die zuständigen Stellen, wenn es auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung - gleich ob vorübergehend oder chronisch - zu einem Unfall kommt.
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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
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alast,
02.02.2013, 15:37
- Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt?? -
huge88,
02.02.2013, 15:47
- Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt?? - alast, 02.02.2013, 16:51
- Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt?? - mikewi, 02.02.2013, 21:38
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Noooh,
03.02.2013, 10:47
- Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt?? - huge88, 03.02.2013, 11:04
- Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt?? -
knuddel,
03.02.2013, 11:18
- Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt?? - alast, 03.02.2013, 15:20
- Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt?? -
knuddel,
03.02.2013, 22:39
- Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt?? -
alast,
04.02.2013, 08:30
- Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt?? - knuddel, 04.02.2013, 20:01
- Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt?? -
alast,
04.02.2013, 08:30
- Keine Epilepsie und doch jährl zum Verkehrsamt?? -
huge88,
02.02.2013, 15:47