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huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Wednesday, 27.02.2013, 10:58 (vor 4919 Tagen) @ steffig

Also so wie ich das Lese, sind das fast alles Punkte, die eigentlich schon geklärt sind, da man z.B. auf dem Gebiet der Blindenhunde ja viel Erfahrung mit tierischen Helfern hat und es da schon Regelungen gibt, die ggf. einfach verallgemeinert werden müssten. Den Rest können in meinen Augen nur Experten beantworten:

Welche Hunde sind besonders geeignet? Wie erfolgt das Training?

klare Frage für die Hundetrainer und Mediziner, die solche Projekte betreuen; vermutlich typische lehrreiche, gutmütige und gesellige Hunderassen, die auch oft als Therapiehunde verwendet werden, wie z.B. Collies; gibt ein paar Rassen, unter denen selbst Epilepsie überdurchschnittlich stark verbreitet ist und die dafür ein besonders gutes Gespür haben sollen;

Anforderungen an Wesen/Sozial- und Umweltverhalten, Unterordnung, spezifische Hilfeleistungen, Aspekte des Tierschutzes

großer Wesenstest ist bereits geregelt; Tierschutz ist gesetzlich schon geregelt; Zusatzbedingungen wie bei Blindenhunden sollten reichen;

Kriterien für die Beurteilung (Basisanforderungen für die Qualitätsbeurteilung, Teambeurteilung)

Epilepsiehunde wachsen nach meiner Kenntnis ja von klein auf bei demjenigen auf, dem sie später helfen sollen, damit sie lernen, die Warnzeichen zu erkennen, wann ein Anfall bei einer bestimmten Person droht. Also wäre hier vermutlich eher die Frage, wie beurteilt man, ob jemand als Hundehalter geeignet ist und das ist wirklich ganz schwer, wenn jemand bis dato noch keinen Hund hatte.

Anregungen für die Qualitätssicherung

Qualitätssicherung von was?

Anforderungen in der Öffentlichkeit - Welche Erleichterungen werden von den Betroffenen benötigt? Was ist der Öffentlichkeit zumutbar z.B. Schutz von Kindern (Perspektive Zugangsrechte)

Leinenpflicht und ggf. Maulkorbzwang ist klar geregelt; Erleichterungen auch im Prinzip wieder wie bei einem arbeitenden Blinden mit Blindenhund;

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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