Behindertenausweis

Upps, Friday, 10.05.2013, 19:09 (vor 4846 Tagen) @ mikewi

Schon alleine deswegen weil dich jeder Arbeitgeber fragen wird, ob du diesen Ausweis hast.
Wenn dir dann nicht über 50% Behinderung eingetragen werden würde ich ganz darauf verzichten.

Denke, der Arbeitgeber fragt Dich eher nach einer Behinderung/Krankheit als nach dem Ausweis, und diese ist auch ohne Ausweis vorhanden.
Beides musst Du angeben, machst-et nicht, so liegt ein Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung vor. Kommt auf die Betriebsgröße an, dann spart der AG die
Ausgleichsabgabe, wenn er sein Soll an schwer-behinderten Mitarbeiter nicht erreicht hat.


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