Vergesslichkeit, SB, Reha, Rente u.a.

sandytimmy, Tuesday, 02.07.2013, 14:43 (vor 4793 Tagen) @ Mondenkind

Auch ohne ALG II geht die Befreiung. Muss man sich von der Krankenkasse ausrechnen lassen.
Die Zuzahlungen dürfen nämlich nicht mehr sein als 1% des jahresnettoeinkommens. Wenn man schon mehr bezahlt hat bekommt man den zu viel bezahlten Betrag aufs Konto über wiesen.


gesamter Thread: