GdB 50 - Nachprüfung

Anton, Monday, 02.09.2024, 13:03 (vor 33 Tagen) @ therealbeda
bearbeitet von Anton, Monday, 02.09.2024, 13:11

Hallo,

die Frage stand bei mir vor einigen Jahren auch an, denn der Ausweis war abgelaufen. Ich habe dem Amt anhand von Arztberichten mitgeteilt, dass ich weiterhin an Epilepsie leide, ohne Anfälle bin, und das unter Medikation. Eine Erkrankung, die nur mit Medikamenten in Griff zu bekommen ist, ist eine Belastung, denn die Nebenwirkungen nehmen ein Stück weit Lebensqualität.

Der Behindertenausweis zeigt an, wie viele Nachteilsausgleiche einem Inhaber zustehen. Auch andere Erkrankungen, wie zum Beispiel onkologischer Art, die ich durch Operationen in Griff bekommen habe, habe ich angezeigt. Wenn der Hausarzt bereit ist, da mitzuarbeiten, wird das Amt die Prozentzahl vielleicht noch erhöhen.

Solltest Du schon älter sein, wäre es auch möglich, den Ausweis unbefristet auszustellen. Und wenn dann noch mehr dazukäme, könnte er immer noch verändert werden. Ich finde, Epilepsie und Depressionen sind Erkrankungen, die nicht von alleine weggehen, wohl auf dem Papier, aber das schildert nicht das wahre Leben.

Was ich noch empfehle, die Sache nicht nur schriftlich zu machen, sondern beim Amt persönlich vorzusprechen. Im Norden sind es die Versorgungsämter, im Süden die Landratsämter, die für den Ausweis zuständig sind. Diese Ämter haben meistens in den kleineren Städten einen Sprechtag in der Woche, wo man persönlich vorsprechen kann.

Viele Grüße
Anton


Schwerbehindertenausweis
https://www.betanet.de/epilepsie-schwerbehinderung.html#gdbgds-bei-epileptischen-anfllen-4

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