GdB 50 - Nachprüfung

Purzel, Monday, 02.09.2024, 21:47 (vor 32 Tagen) @ therealbeda

Hallo Zusammen,
Leider muss ich etwas weiter ausholen um den Zusammenhang zu verstehen.
Vor 4 Jahren wurde nach erstmaligem epileptischen Anfall ein Gehirntumor (Einkapselung) festgestellt und kurz darauf entfernt. Als Folge dieser OP habe ich nun Epilepsie (Grand-Mal). Feststellung GdB von 40%, nach Widerspruch auf 50 erhöht befristet auf 2 Jahre. 2022 Nachprüfung, Verlängerung bis 2025, da keine Veränderung (Obwohl ich zu diesem Zeitpunkt bereits einige Monate anfallsfrei war wurde der Ausweis verlängert, zu meinem Glück). Die Anforderung der Unterlagen von diversen Ärzten überließ ich dem Amt selbst. Wie gesagt wurde der Ausweis verlängert. Zusätzlich zur Epilepsie habe ich seitdem mal mehr, mal weniger schwere psychische Probleme und bin auch nach wie vor in Therapie. Mehr als 2 Jahre wurde ich zudem mit Antidepressiva behandelt.

Eine dauerhafte Anfallsfreiheit konnte erst ab Ende 2021 erreicht werden. Antidepressiva wurden 2023 abgesetzt.
Was aktuell von dem Ganzen bleibt ist die Epilepsie (anfallsfrei, aber ja, sie ist ja trotzdem irgendwo da), weiterhin psychische Probleme und folglich immer noch Therapie sowie physisch gesehen häufig Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten.
All diese Infos finden sich wieder in den vielen Unterlagen der behandelnden Ärzte, vor allem eben beim Hausarzt.

Nun wird wieder ein Update verlangt zur Nachprüfung und ich befürchte, dass mir aufgrund der anfallsfreiheit der GdB von 50% aberkannt wird, was für mich natürlich ein Nachteil ist.
Oder würden die noch bestehenden Probleme ausreichen um den GdB weiterhin zu rechtfertigen?

Mein Hausarzt meinte, er würde nach Aufforderung vom Amt ein Attest schreiben mit allen bestehenden Problemen und dann mal schauen was als Antwort kommt.

Wie ist eure Einschätzung?

Vielen Dank.

VG

Hallo therealbeda,
wenn Dein Hausarzt Dir das Angebot macht, würde ich es annehmen. Er kennt Details und Fachbegriffe. Wenn der Bescheid nicht zu Deiner Zufriedenheit ist kannst Du innerhalb von 1 Monat Einspruch einlegen, zur Fristwahrung. Dann kannst Du den Hinweis geben: Begründung folgt. Vorsorglich kannst Du beim VDK Mitglied werden, falls Du keine Privatrechtsschutzversicherung mit SOZIALRECHTSSCHUTZ hast. Neu Abschluss ist jetzt zu spät - Wartezeit. Habe das mehrfach durchgemacht - verschiedene Instanzen - Gutachter usw. Habe mehr bekommen als ich dachte........ Manchmal "bocken" einige Sachbearbeiter aus Prinzip, ist mein Eindruck. Sagten mir auch 2 Richter. Viel Erfolg


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