Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen
Hallo,
bezüglich den Begutachtungs- Leitlinien zur Kraftfahrereignung habe ich eine Frage. Ich kenne mich im Paragraphendeutsch nicht so gut aus, vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich (28) habe seit ca. 10 Jahren GM-Anfälle, allerdings nur einmal (2000) im Wachen Zustand, sonst immer im Schlaf. Und damals auch nur, weil ich die Medis schlampig einnahm. Der Vorletzte Anfall war vor über drei Jahren, der letzte leider gestern. Ich war in den vergangenen drei Jahren immer in regelmäßiger Behandlung bzw. Kontrolle bei dem gleichen Facharzt.
Nun steht in o. g. Richtlinien:
<<
Ausnahmen von der Regel sind unter anderem gerechtfertigt
(...)
- bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen nach mindestens dreijähriger Beobachtungszeit.
<<
Kann mir jemand sagen, ob das nun auf mich zutrifft, und ich kann weiterhin Autofahren, oder muss ich, wie bei meinem vorletzten Anfall, nun ein Jahr warten mit dem Autofahren?
Ich bin ein bisschen unsicher momentan und mein Arzt hat diese und die nächste Woche noch Urlaub, so dass ich noch das Wochenende über warten muss, bis ich ihn fragen kann.
Danke für eure Hilfe
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- Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen -
Loretta,
07.08.2008, 14:34
- Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Jimmy, 07.08.2008, 17:16
- Re: Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Loretta, 07.08.2008, 20:22
- Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Brigitta, 08.08.2008, 21:57
- Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Hanne, 10.08.2008, 11:38
- Re: Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Loretta, 20.08.2008, 20:30