Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen
[zitat=Loretta]
Falsch zitiert:
<< Ausnahmen von der Regel sind unter anderem gerechtfertigt
(...)
- bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen nach mindestens dreijähriger Beobachtungszeit.<<
[/zitat]
RICHTIG
Ausschließlich schlafgebundene Anfälle erfordern für die Fahrerlaubnis eine anfallsfreie Beobachtungszeit von 3 Jahren.
ANFALLSFREIE BEOBACHTUNGSSZEIT
trifft bei dir nicht zu da gestern wieder Anfall
".........anfallsartig auftretenden Bewusstseinsstörungen leidet, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 gerecht zu werden, solange ein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven besteht."
GM ist mit Bewußtseinsstörungen verbunden !!
Ein erneuter Anfall ist ein Rezisiv !!
Führerschein ade
Wenn es hart kommt für 2 Jahre
Wenn dein Arzt dies etwas positiver sieht mindestens 1 Jahr
Lg Jimmy
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- Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen -
Loretta,
07.08.2008, 14:34
- Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Jimmy, 07.08.2008, 17:16
- Re: Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Loretta, 07.08.2008, 20:22
- Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Brigitta, 08.08.2008, 21:57
- Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Hanne, 10.08.2008, 11:38
- Re: Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Loretta, 20.08.2008, 20:30