Re: Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen

Loretta @, Thursday, 07.08.2008, 20:22 (vor 6587 Tagen) @ Loretta

Danke Jimmy,

hab´s immer noch nicht ganz verstanden.

Ich hab das so verstanden, dass

Zitat:
<bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen nach mindestens dreijähriger Beobachtungszeit.>

eine Ausnahme für

Zitat:
<Wer unter persistierenden epileptischen Anfällen oder anderen anfallsartig auftretenden Bewusstseinsstörungen leidet, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 gerecht zu werden, solange ein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven besteht.>

bedeutet.

Ich glaube, ich bin da ein wenig schwerfällig, was das Beamten- bzw. Paragraphendeutsch betrifft.

Trotzdem Danke



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