Re: Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen
Danke Jimmy,
hab´s immer noch nicht ganz verstanden.
Ich hab das so verstanden, dass
Zitat:
<bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen nach mindestens dreijähriger Beobachtungszeit.>
eine Ausnahme für
Zitat:
<Wer unter persistierenden epileptischen Anfällen oder anderen anfallsartig auftretenden Bewusstseinsstörungen leidet, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 gerecht zu werden, solange ein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven besteht.>
bedeutet.
Ich glaube, ich bin da ein wenig schwerfällig, was das Beamten- bzw. Paragraphendeutsch betrifft.
Trotzdem Danke
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- Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen -
Loretta,
07.08.2008, 14:34
- Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Jimmy, 07.08.2008, 17:16
- Re: Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Loretta, 07.08.2008, 20:22
- Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Brigitta, 08.08.2008, 21:57
- Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Hanne, 10.08.2008, 11:38
- Re: Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Loretta, 20.08.2008, 20:30