Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen
Hallo Loretta,
[zitat=Loretta]
Ausnahmen von der Regel sind unter anderem gerechtfertigt ...
- bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen nach mindestens dreijähriger Beobachtungszeit.
[/zitat]
diese Aussage trifft auch zu. Es muss nachgewiesen sein das Du unter ärztlicher Kontrolle bist und die Anfälle mindestens 3 Jahre "nur in der Nacht" aufgetreten sind. Dann darf man laut Richtlinien auch fahren wenn man noch "nicht" Anfallsfrei ist.
Die Entscheidung liegt letztendlich jedoch bei deinem behandelnden Arzt.
Sprich das ganze mit ihm durch und warte mal ab was er dazu meint. Er kennt deinen Krankheitsverlauf und kann aufgrund dessen am besten entscheiden ob es in deinem Fall möglich ist oder eben nicht.
Sollte nur das geringste am Tag aufgetreten sein und sei es nur eine Aura, ist das ganze Unterfangen hinfällig. Ich kenne welche die ihre Anfälle "nur" in der Nacht haben und nach 3 jähriger Beobachtungszeit wieder fahren durften, obwohl sie ab und an noch Anfälle haben.
Wünsche Dir alles Gute!
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- Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen -
Loretta,
07.08.2008, 14:34
- Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Jimmy, 07.08.2008, 17:16
- Re: Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Loretta, 07.08.2008, 20:22
- Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Brigitta, 08.08.2008, 21:57
- Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Hanne, 10.08.2008, 11:38
- Re: Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen - Loretta, 20.08.2008, 20:30