Epilepsie und Arbeitslosigkeit

Musica, Thursday, 24.05.2012, 21:21 (vor 5198 Tagen) @ Sandra Püppi

Hallo Püppi, Du hast es ja wirklich momentan nicht leicht. Aber Du da läuft auch etwas schief. Du mußt keinem AG, in keiner Bewerbung angeben, daß Du Epi hast. Du mußt auch keinen Behindertenausweis haben. Die Sache mit dem FS ist schon etwas komplizierter, aber auch nicht aussichtslos. Du darfst 1 Jahr (oder 2) keinen Anfall haben. Aber wie hat das Straßenverkehrsamt erfahren, daß Du den Unfall aufgrund eines Anfalls gebaut hast? Bist Du zur Ursache befragt worden und hast es angegeben? Alles Gute,Musica


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