Epilepsie und Arbeitslosigkeit

Sandra Püppi, Thursday, 24.05.2012, 22:25 (vor 5198 Tagen) @ Green

Das ist gut, was Du da sagst...
Dies ungefähr riet mir der Pädagoge auch. Sprich, ich solle dies ihm erstmal schicken und damit zu meinem Neuro gehen, der ihm einen entsprechenden Brief dazu schreibt.
Lt. Brief vom Straßenverkehrsamt nach § 3 Abs. 1 StVG in Verbindung mit § 46 Absatz 1 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) hat die Behörde demjenigen die Fahrerlaubnis zu entziehen, der sich als ungeeignet zum Führen von Kfz erweist.
Die beabsichtigen sogar, die mir gebührenpflichtig zu entziehen!!!

Ich habe mich natürlich informiert und schicke denen meinen Führerschein nicht sofort zu. Ich gehe erstmal diese Schritte, die der Pädagoge mir geraten hat.
Echt, ich finde es aber extrem dreist, wie mit Kranken wieder Geld gemacht wird. Ich komme aus dem medizinischen Bereich, ich bekomme es tagtgl mit. Und ich finde es traurig.

Aber in schweren Zeiten lernst Du "echte, warmherzige und gütige Menschen" kennen, die Dir selbstlos weiterhelfen, und das tut gut!!!
Auch Resonanzen auf mein Geschriebenes tun gut :-) , denn ich hab ANGST!!!!


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