Epilepsie und Arbeitslosigkeit

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Friday, 25.05.2012, 16:44 (vor 5197 Tagen) @ Green

Um dazu einmal aus http://www.dgfe.info/home/index,id,410,selid,807,type,VAL_MEMO.html zu zitieren(bezieht sich auf Personen mit Epilepsie, die wieder Auto fahren dürfen):

Es gelten im Falle eines Unfalls (ohne Anfall) die gleichen Kriterien wie bei jedem anderen Verkehrsteilnehmer.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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