Fahrtauglichkeit

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Saturday, 06.10.2012, 09:06 (vor 5063 Tagen) @ Tom vom Berg

Hier ein paar aktuellere Infos. So wie ich das sehe, sind in Tom's Link noch die Leitlinien von 2000 drin: http://www.medizin.uni-tuebingen.de/...

Ach ja, noch eine Anmerkung: Es sind Leitlinien, keine 100%-tig zementierten Werte, auch wenn sich Ärzte davor hüten werden, diese zu unterschreiten. Im Einzelfall können sie aber mit Hinweisen auf persönliche Gegebenheiten der Patienten durchaus längere ärztliche Fahrverbote aussprechen.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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