Fahrtauglichkeit
Hey baerli,
Ja ich weiß das es mit dem Beispiel des Bestraften eine große Verallgemeinerung war. Es sich hierbei auch um eine Verkettung unglücklicher Umstände (wenn ich das mal so sagen darf, auch wenn`s Tote dabei gab) handelte. Von gesetzesseitre her darf man nach gewissen Zeiten und OP`s oder Umständen wieder Autofahren. Auch ist mir bekannt das dieses Problem auch bei anderen Krankheiten besteht.
Letzten Endes muss das wieder jeder für sich alleine entscheiden und mit dem Ergebniss leben muss. Und hier kommt dann die berühmte was wäre wenn Frage auf. Wenn bei dir eine ähnliche Verkettung der Umstände entsteht? Ich möchte nicht in dem Gewissen aufwachen, dass man Leute umgebracht hat. Deshalb hatte ich beim letzten Umzug auch nur lächerliche 10Km Strecke hinter mir, nur weil es mit ÖPNV nicht geklappt hat. Ich weiß das können andere auch nicht (Familie, etc.).
Zum Thema von Amts wegen:
Infolge geistiger oder körperlicher Mängel: Es ist unerheblich, ob es sich um vorübergehende oder dauernde Mängel handelt. Übermüdung und insbesondere der sogenannte "Sekundenschlaf" ist ein körperlicher Mangel im Sinne der Vorschrift. Der Ausfall von Gliedmaßen, z.B. ein eingegipstes Bein, kann ebenfalls einen körperlichen Mangel darstellen. Ein geistiger Mangel ist z.B. die Herabsetzung der Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder der Einnahme von Medikamenten. Auch bei geisten oder körperlichen Mängeln kann eine relative (d.h. aufgrund von Ausfallerscheinungen erkennbare) wie auch eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegen. Bei einer absoluten Fahruntüchtigkeit kann bereits aufgrund des vorliegenden Mangels (z.B. schwere Epilepsie) auf eine Fahruntüchtigkeit geschlossen werden, ohne daß noch Feststellungen zu Ausfallerscheinungen während der Fahrt getroffen werden müssen.
Ausschnitt: § 315c StGB Nr. 1
Ich weiß, ich weiß, was ist schwere Epilepsie und was leichte? Wer entscheidet was welche ist? Mit dem Ergebniss müssen andere Leben, nicht der Richter, der Polizist und auch nicht der Gesetzgeber.
Liebe Grüße
Lukas
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05.10.2012, 10:41
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