"Leichte Epilepsie" trotzdem Medis?

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Friday, 21.12.2012, 12:53 (vor 4987 Tagen) @ vila

Die Nebenwirkungen und die Langzeitfolgen der Medikamente sind doch schlimmer als die Anfälle an sich, vor allem jetzt wo wir wissen was er vermeiden sollte?

Das kann man so pauschal keinesfalls sagen. Die Nebenwirkungen hören sich schlimm an, weil so unheimlich viele in den Beipackzetteln sind und hier und sonst wo im Internet so viel darüber geschrieben wird, aber:
1) im Internet schreiben grundsätzlich viele über ihre Probleme, aber nur wenige, dass es Ihnen gut geht. Ich z.B. nehme inzwischen Apydan(Wirkstoff Oxcarbazepin), merke nichts von Nebenwirkungen, meine Leberwerte gingen nur einmal kurzzeitig leicht hoch(aber noch lange nicht in dem Bereich, ab dem man sich darüber Gedanken machen müsste), als ich gleichzeitig ein Antibiotikum nehmen musste, studiere erfolgreich, arbeite nebenbei, bin in einem Verein in der Jugendarbeit aktiv und weit über ein Jahr anfallsfrei.
2) jeder reagiert anders auf die Medikamente und für manchen muss man auch erst einmal etwas länger suchen, bis man das für ihn passende Medikament gefunden hat

der Arzt meinte, wir fangen mit Lamotrigin Neuraxpharm 100mg an, und weil er Groß ist 1,95cm 95kg, 100-0-100... also wollte er eigentlich mit weniger anfangen.

Bei den Medis kommt es am Ende nicht drauf an, wie viel auf der Tablette steht, sondern auf welchen Pegel sich damit der Medikamentenspiegel im Blut einpendelt.

vor allem jetzt wo wir wissen was er vermeiden sollte

Was denkt Ihr denn, was Ihr vermeiden solltet?

Und was ist bezüglich Führerschein? Wenn er keine Medis nehmen würde, hängt es nur von der Anfallsfreiheit ab oder bekommte er probleme weil er sich sozusagen weigert die Medis zu nehmen.

Also rein theoretisch hat ein Arzt grundsätzlich immer dann das Recht, seine ärztliche Schweigepflicht zu brechen, wenn er Anlass zu der Annahme hat, dass ein Patient wider besseren Wissens und gesundheitlicher Verfassung ein KFZ fahrlässig bedient und Anlass zur Sorge besteht, dass diese Handlung dritten Personen schaden kann. Die Frage wurde dieses Jahr einmal mehr im Prozess um den Epileptiker, der trotz nicht gegebener anfallsfreiheit Auto fuhr, einen Anfall bekam und in eine Personengruppe gerauscht war, klar gestellt.
Ansonsten gelten "Gutachterrichtlinien", zu denen ich ein Wort sagen möchte, bevor ich den Link zu denen poste: Gutachter und Richter können auf Grund persönlicher Umstände eines Betroffenen stets zu einem von diesen Richtlinien abweichenden Urteil kommen. Wenn jemand weiß, dass er ca. alle 2 Jahre einen großen Anfall hat und trotzdem Auto fährt, kann das durchaus als fahrlässig bewertet werden, wenn es keinen Grund zur Annahme gab, dass sich die Situation gebessert habe. Außerdem könnten unwillkürliche Arm-/Beinbewegungen(Myoklonien; i.d.R. auch als Anfall zu werten) auch in Frage stellen, ob jemand zum Führen eines KFZ geeignet ist. http://www.mara.de/fileadmin/Krankenhaus_Mara/downloads/Epilepsie_Fuehrerschein_Web.pdf

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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