Kündigungsschutz /Gleichgestellt

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Thursday, 20.06.2013, 09:19 (vor 4806 Tagen) @ Andre

Das kommt auch mit darauf an, weshalb er Dich abmahnt. Z.B. wäre Epilepsie ja kein Grund für ein unangemessenes Verhalten gegenüber Kollegen. Hättest Du aber z.B. Abscencen und würde er Dich abmahnen, weil Du "häufig untätig in die Gegend starrend vor Deinem Arbeitsplatz sitzt", könnte das schon etwas anders aussehen.

Lass Dich dahingehend wirklich, wie die anderen schreiben, gründlich beraten.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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