Radfahren
Ich hab da mal ne Frage, die sich aus der Problematik Fahrerlaubnis für Epileptiker ergibt.
Wenn ich als Epi am Öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen will( so ist wohl die rechtliche Umschreibung )
so ist da die Sache mit dem Führerschein, ok anfallsbedingt zeitlicher Ausschluß weil Eignung zur Teilhabe am öffentl. Straßenverkehr usw. usw.
Wo allerdings ist da, ich sag mal, rechtlich gesehen, der Unterschied zum Fahrrad ?
Als Radfahrer nehme ich doch auch am öffentlichen Straßenverkehr teil.
aber vor allem, wie ist es um die Haftungssituation bei einem Anfall bestellt ?
Ich hab mir bisher noch nie Gedanken darüber gemacht. Vielleicht weiss jemand genaues. Bei mir war bisher alles nur ein "Bauchgefühl" das das in Ordnung ist, aber so richtig wissen ist das nicht.
LG
Uwe
gesamter Thread:
- Radfahren -
baerli3333,
26.06.2013, 15:53
- Radfahren - mathilda, 26.06.2013, 16:20
- Radfahren - Melusine, 26.06.2013, 16:31
- Radfahren -
Tom vom Berg,
26.06.2013, 16:45
- Radfahren - sandytimmy, 26.06.2013, 20:52
- Radfahren - mezeg, 26.06.2013, 17:23
- Radfahren - keki, 26.06.2013, 17:50
- Radfahren -
huge88,
26.06.2013, 21:21
- Radfahren - podi, 26.06.2013, 22:22
- Radfahren - FantaColaSprite64, 27.06.2013, 10:10
- Radfahren - Melusine, 27.06.2013, 19:47
- Radfahren -
Dödel,
30.06.2013, 23:43
- Radfahren - sandytimmy, 01.07.2013, 21:55