Radfahren

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Wednesday, 26.06.2013, 21:21 (vor 4799 Tagen) @ baerli3333

Also mein Stand ist nach wie vor, dass da noch die klaren gesetzlichen Leitlinien, wie es Sie für die KFZ gibt, fehlen, auch weil da ggf. - verglichen mit einem KFZ - primär eher eine Selbst- als eine Fremdgefährdung vorliegt.
Ich hab zu dem Thema einen alten Artikel rausgekramt, in dem eine Abwägung verschiedener Risikofaktoren empfohlen wird und so eine Art "Faustregel" recht ähnlich den aktuellen Gutachterleitlinien für Führerscheinklasse B aufgeführt ist: http://extranet.medical-tribune.de/...

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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