Epilpsie im Baugewerbe

pegasus, Saturday, 28.03.2015, 12:08 (vor 4159 Tagen) @ purzzel

Er kann dich entlassen, wenn das Unfallrisiko zu hoch ist. Damit diese Kündigung aber auch wirksam werden kann, sollte man zuvor eine Gefährdungseinschätzung nach dem BGI erfolgen. Ohne diese wäre es nur eine Kündigung auf Verdacht heraus und die kann stimmen, muss es aber nicht.

Davon abgesehen, kannst du nicht über eine Weiterbildung einen anderen Job in deinem Bereich finden? Wie zum Beispiel den Meister machen und anschließend dann Lehrlinge unterrichten?e


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