Epilpsie im Baugewerbe

Oliver55, Sunday, 29.03.2015, 13:18 (vor 4158 Tagen) @ purzzel

Guten Tag,

das wäre in meinen Augen ein Fall für den Anwalt. Denn es wird hier um Diskriminierung gehen. Er darf dich nicht auf Grund der Krankheit einfach eine Kündigung aufstellen. Ich würde hier auch an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat kontaktieren. Sofern eine Versicherung besteht, muss man auch an die Berufsunfägigkeitsversicherung denken. Doch es wäre hier fraglich, ob Epilesie versicherbar ist.(Quellen: https://www.bu-vergleichsberichte.de/ab-wann-berufsunfaehig/ )


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