Epilepsie und Führerschein

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Friday, 31.07.2015, 10:56 (vor 4034 Tagen) @ Maarkus

Verstehe ich es richtig, dass wir davon sprechen, dass Du ohne Medikamente diese ausschließlich schlafgebundenen Anfälle hast und nie auch nur einen einzigen aus einem nicht-schlafenden Zustand heraus hattest? (Nur zur Sicherheit, denn ich hab auch schon einmal jemanden sagen hören, seine Anfälle wären schlafgebunden, obwohl er auch Nachts, wenn er übermüdet war, welche aus dem Wachzustand heraus bekam.)

Ich habe persönlich dann an der Führerscheinstelle von meiner Krankheit (Epilepsie-schlafgebunden) berichtet, weil es so schien, als hätten sie dort damit noch keine Erfahrung gemacht.

Tipp für die Zukunft: Sowas höchstens, wenn Du es wo angeben musst, in schriftlicher Form mit präzisem Hinweis auf die entsprechenden Richtlinien, damit die Bürokraten das sofort finden. (Wäre in dem Fall meiner Kenntnis nach, "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung" in der aktuell ab dem 01. Mai 2014 gültigen Form, Kapitel 3.9.6, Gruppe 1, Unterpunkt "Persistierende Anfälle ohne zwangsläufige Einschränkung der Kraftfahreignung").

Ich warte jetzt schon länger auf den Antrag und will jetzt eigentlich auch zeitig meine Prüfungen ablegen. Ich mache mir Sorgen, dass es mit dem Antrag doch Probleme geben könnte wegen meiner Krankheit, obwohl meine Voraussetzung eigentlich erfüllt ist. Was meint ihr, sind meine Sorgen berechtigt?

Ich würde mir da nicht die großen Sorgen machen, zumindest rechtlich hört sich das so an, als ob das kein Problem sein dürfte, wenn Du entsprechend regelmäßig beim Neurologen warst (für Führerscheininhaber hieße das mindestens einmal im Jahr; Häufigkeit bei Neuausstellungen ist dort nicht explizit geregelt). Was sein kann ist, dass Sie zur Beurteilung anordnen, dass Du bei einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation vorstellig wirst.

Was genau verstehst Du unter "länger"? Ggf. einfach einmal nachfragen, wie der Bearbeitungsstand ist, mit Hinweis auf die Zeit, die Du wartest (und ohne Hinweis auf die Epi).

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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