Epilepsie und Führerschein
Ich versuche schon den ganzen Tag in der Führerscheinstelle anzurufen-erfolglos.
Natürlich hast du damit Recht mit den Anfällen, aber erstens sind sie ja schlafgebunden und zweitens ist es ja gesetzlich vorgeschrieben, dass eine 3 jährige Beobachtungszeit genügt und in dieser Zeit dürfen auch Anfälle auftreten, jedoch nur schlafgebundene.
Daher kann ich die Entscheidung des Arztes auf rechtlicher Ebene nicht nachvollziehen.
Gruß
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Maarkus,
31.07.2015, 09:57
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huge88,
31.07.2015, 10:56
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Maarkus,
31.07.2015, 11:55
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Green,
31.07.2015, 12:05
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Maarkus,
31.07.2015, 12:28
- Epilepsie und Führerschein - huge88, 31.07.2015, 17:20
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Maarkus,
31.07.2015, 12:28
- Epilepsie und Führerschein - huge88, 31.07.2015, 12:16
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