Epilepsie und Führerschein

Maarkus, Friday, 31.07.2015, 12:28 (vor 4034 Tagen) @ Green

Ich versuche schon den ganzen Tag in der Führerscheinstelle anzurufen-erfolglos.

Natürlich hast du damit Recht mit den Anfällen, aber erstens sind sie ja schlafgebunden und zweitens ist es ja gesetzlich vorgeschrieben, dass eine 3 jährige Beobachtungszeit genügt und in dieser Zeit dürfen auch Anfälle auftreten, jedoch nur schlafgebundene.
Daher kann ich die Entscheidung des Arztes auf rechtlicher Ebene nicht nachvollziehen.

Gruß


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