Epilepsie und Führerschein
Ich war auch schon bei einem Facharzt zwecks Gutachten aber nicht weil ich dazu aufgefordert wurde, sondern aus reinem eigenen Interesse.
War das nur ein "Facharzt" im Sinne von Neurologe/Epileptologe oder einer, der tatsächlich auch eine richtige verkehrsmedizinischer Qualifikation besitzt (das haben nur sehr, sehr wenige, auch wenn alle Fachärzte auf dem Gebiet der Neurologie die gundlegenden Richtlinien in etwa kennen sollten).
Was soll ich jetzt machen, wenn von mir ein Gutachten verlangt würde??
Also was ich so gehört habe, werden solche Gutachten sehr stark basierend auf der Sachlage und den Aufzeichnungen des behandelnden Arztes angefertigt und für gewöhnlich sucht sich dann die Behörde wie beim GdB erst einmal den Gutachter aus. Bei einem "negativen" Gutachten kannst Du eine Begründung des Gutachtens einfordern und ggf. Widerspruch einlegen.
Außerdem: Wenn die ein Gutachten anfordern, kostet das die Behörde Geld, wenn Du Dich begutachten lässt, kostet das Dich etwas. Also kein Geld zum Fenster rauswerfen.
... und bin aber medikamentös eingestellt und werde jetzt auch wieder auf ein anderes Medikament eingestellt. Das kennt mein Körper aber schon, da ich das Medikament schon mal lange Zeit genommen habe.
Das könnte evtl. zum Problem werden. Medikamentenwechsel, Umstellungen und Dosisänderungen sind ein wenig eine Grauzone, da jeder auf die Wirkstoffe anders reagiert und sich jeder Gutachter ggf. erst einmal darauf berufen kann, dass man zumindest abwarten muss, ob sich etwas nach der Umstellung verändert und ob der andere Wirkstoff so gut vertragen wird, dass er nicht die Fahrtüchtigkeit durch Nebenwirkungen einschränkt. Das könnten ggf. glaube ich so um die 3 Monate sein, die man (bis nach Abschluss der Umstellung) evtl. pausieren muss.
--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
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Maarkus,
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