Epilepsie und Führerschein

Maarkus, Friday, 31.07.2015, 11:55 (vor 4034 Tagen) @ huge88

Ich würde mir da nicht die großen Sorgen machen, zumindest rechtlich hört sich das so an, als ob das kein Problem sein dürfte, wenn Du entsprechend regelmäßig beim Neurologen warst (für Führerscheininhaber hieße das mindestens einmal im Jahr; Häufigkeit bei Neuausstellungen ist dort nicht explizit geregelt). Was sein kann ist, dass Sie zur Beurteilung anordnen, dass Du bei einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation vorstellig wirst>


Ja, ich werde mal bei uns in der Führerscheinstelle anrufen.
Ich habe ausschließlich schlafgebundene Anfälle und bin aber medikamentös eingestellt und werde jetzt auch wieder auf ein anderes Medikament eingestellt. Das kennt mein Körper aber schon, da ich das Medikament schon mal lange Zeit genommen habe.

Ich war auch schon bei einem Facharzt zwecks Gutachten aber nicht weil ich dazu aufgefordert wurde, sondern aus reinem eigenen Interesse.
Es klingt blöd, aber ich glaube nicht, dass er das schon so oft gemacht hat und mit dieser Form von Epilepsie schon zu tun hatte. Also so schien es für mich als Patient. Er meinte, dass ich bei Epilepsie mind. 1 Jahr anfallsfrei sein muss. So habe ich es auch akzeptiert (zu diesem Zeitpunkt habe ich mir die Leitlinien auch nicht mehr selbst explizit durchgelesen-->dummerweise). Als er das (positive) Gutachten ausstellen wollte und ich es mir am nächsten Tag hätte abholen konnte, hatte ich in dieser Nacht einen erneuten Anfall im Schlaf. Daher hat er das Gutachten dann als negativ gewertet und damit musste ich mich wohl zufrieden geben.
Jetzt hatte ich aus Skeptik so die Idee gehabt (nach paar Monaten), mal in die Leitlinien zu schauen und sehe tatsächlich den Unterpunkt, dass bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen eine Beobachtungszeit von mind. 3 Jahren nötig ist. Ich konnte es gar nicht fassen und habe auch in mehreren Epilepsiezentren angerufen und habe die Bestätigung bekommen und es steht auch so überall im Internet drin, also nicht nur in den Leitlinien!
Dann habe ich mich natürlich sofort wieder an den Facharzt gewendet, aber er bleibt bei seiner Stellungnahme und wird mir kein positives Gutachten ausstellen, obwohl ich rein rechtlich gesehen ein positives bekommen müsste.

Was soll ich jetzt machen, wenn von mir ein Gutachten verlangt würde??
Warum beruht der Arzt so sehr auf seine Meinung, obwohl er mit dieser falsch liegt?


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