Déjà-vu

pegasus, Thursday, 16.02.2017, 09:25 (vor 3467 Tagen) @ Carola

Du verwechselst da etwas ....

Ein Fahrverbot kann dir nur die zuständige Stelle geben, ein Neurologe weist dich nur auf deine Fahruntauglichkeit hin und was du daraus machst, bleibt dir überlassen.

Bei schlafgebundener Epilepsie ist ein Beobachtungszeitraum von 3 Jahren notwendig, um festzustellen, ob man fahren darf oder nicht und nun rechne selbst einmal nach, dieses wäre schon längst erledigt, wenn du von Anfang an das durchgezogen hättest.

Tendenziell solltest du einmal abwägen für dich persönlich, wenn deine Anfälle irgendwann mal nicht mehr schlafgebunden sind und du bekommst einen Anfall, während du am Steuer sitzt, was machst du dann?

Mir ist das Risiko zu groß und die Verantwortung will ich nicht tragen, denn das übernimmt keine Versicherung der Welt, was für ein Personenschaden da verursacht werden kann.

So viel dazu ....

Was den Rest angeht, so weiß ich nicht woher du das hast, aber das mit dem Cholesterinspiegel ist mir neu, denn das habe ich bisher noch nie gehört.

Und ansonsten bleibe ich dabei ... suche im eigenen Interesse einen Epileptologen auf, denn aktuell schadest du dir erheblich und je länger du wartest, desto länger dauert es bis du entsprechend eingestellt wirst.


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