Fahrverbot

Pimkie17, Saturday, 17.04.2021, 15:04 (vor 1104 Tagen)

Hallo,


Ich bin nach einem Arztbesuch bei einem Epileptologen etwas verwirrt. Ich war im Januar 2021 in einer Epilepsieklinik und dort wurde mir in den Entlassungsbericht geschrieben, "vor Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit, sei mit dem behandelnen Neurologen Rücksprache zu halten".

Gestern hatte ich Termin bei einem Epileptologen und der wiederum erzählte mir, das dies überhaupt nicht stimmt, sondern vielmehr so sei das wenn ich zb. am 01.09.2020 den letzten Anfall hatte, dann darf ich ohne einen vorigen Arztbesuch am 02.09.2021 also genau 1 Jahr später wieder Auto fahren.

Zudem erklärte Dieser mir, das wenn ich bis Juli 2021 meine Medikamente komplett absetze, dann dürfte ich im September 2021 (Anfallsfreiheit vorausgesetzt) wieder Auto fahren. Im September 2021 bin ich 1 Jahr nicht umgekippt.

Auf den Einwand hin, das meine Neurologin gesagt hat wenn ich die Medikamente Absetze dann wird das Fahrverbot bis zum "Sankt Nimmerleinstag" verlängert, meinte dieser dies sei überhaupt nicht zulässig, sondern die Richtlinien besagen lediglich das man 1 Jahr Anfallsfrei sein muss, nicht mehr und nicht weniger und dann auch wieder Auto fahren darf ohne nochmals bei meiner Neurologin vorstellig werden zu müssen.

Ich habe X Internetseiten durchsucht und bin aber Schlußendlich zu keinem Ergebnis gekommen, welche Aussage stimmt.

Die Aussage der Klinik in meinem Entlassungsbericht, das es vorher der Zustimmung meiner Neurologin bedarf ....

oder

Das ich wieder fahren darf ohne im Vorfeld, mit meiner Neurologin gesprochen zu haben?

Hat da jemand eine eindeutige Information zu und kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank


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